Lärmschutzforderung im Planfeststellungsverfahren für künftige Entwicklungen ohne Wenn und Aber

In Mobilität

Für die bereits heute abzusehende Entwicklung des Verkehrsaufkommens an der St2063neu muß im Planfeststellungsverfahren eine wasserdichte Vereinbarung enthalten sein, die dafür sorgt, dass nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen zugesichert werden. Bei einem späteren Ausbau der Straße oder Zunahme der Verkehrslasten über 38.000 Fahrzeuge täglich soll Schutz dabei die Qualität erhalten, wie sie bei einem entsprechendem Neubau der Straße heute gewährt werden müßte. Alternativ hätte der Lärmschutz dann die geltenden Regelungen für die gesamte Straße so zu erfüllen als wäre diese ein Neubau. In einem Hilfsantrag zum IGG-Antrag vom 27.2.2007 werden diese Forderungen genauer dargestellt.

 

Die Spitzfindigkeiten der Straßenbaubehörde und der Gesetzgeber verblüffen bei der Behandlung der gemeindlichen Klage zum nachträglichen Lärmschutz an der A96 die vom Lärm betroffenen Bewohner in Gräfelfing und Lochham.
Die Vorgehensweise der Behörden zwingt nun die Gemeinde im Planfeststellungsverfahren zum Neubau der St2063neu ihre schmerzlichen Erfahrungen mit einzubringen. Bei den Verhandlungen wird die befürchtete Entwicklung des Verkehrsaufkommens klein geredet, sodass die Strasse vorerst lediglich 2-spurig ausgelegt werden soll. Sofern es im Planfeststellungsverfahren nicht gelingt Nachbesserungsvereinbarungen bindend unterzubringen, hätte Gräfelfing erneut ein Trojanisches Pferd akzeptiert.

Weitere Informationen zum Hauptantrag lesen Sie unter [Das Planfeststellungsverfahren zur St2063(neu) geht dem Ende entgegen]

Der Hilfsantrag zum Antrag der IGG vom 27.2.2007 ist nachzulesen unter 2063NachbesserungLärmschutz.pdf

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